Startseite Leistungen Team Kontakt
Unser Service für Sie:
Umweltschutz
Messung von Abgasverlust, Ruß, CO-Werten und Staub
nach Vorgabe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).
Bestimmte Grenzwerte im Abgas der Feuerstätten müssen entsprechend eingehalten werden.
Wir führen diese Abgasmessung neutral und ohne wirtschaftliche Interessen an der Feuerstätte durch.
Unsere Messgeräte werden zweimal jährlich durch ein unabhängiges Prüfinstitut geeicht.
Beratung
Beratung in feuerungs-technischen Fragen
Als neutraler Berater haben wir die nötigen Erfahrung und Vergleichsmöglichkeiten, um Ihnen unabhängig und kompetent für alle anfallenden Fragen zur Seite zu stehen (Heizung oder die Errichtung von Feuerstätten und Abgasanlagen und alle dazu gehörenden bzw. Einfluss nehmenden Komponenten betreffend).
Gerade im Hinblick auf die Betriebs- und Brandsicherheit sind wir ein zuverlässiger (Ansprech-)Partner für alle Haus- und Grundstückseigentümer.
Betriebssicherheit
Abgaswegeüberprüfung und CO-Messung
Die Abgaswegeüberprüfung wird in Abhängigkeit des eingesetzten Brennstoffes und der Art der Feuerungsanlage und entsprechend der Bauart der Feuerstätte (einmal jährlich, alle zwei oder alle drei Jahre) überprüft.
Dabei wird der gesamte Abgasweg ab Brenner bis zur Mündung der Abgasanlage inspiziert.
Hierdurch wird verhindert, dass Abgase unbemerkt aus der Feuerstätte in den Aufstellraum gelangen.
Eine zusätzliche Kohlenmonoxid (CO) Messung im Abgas wird durchgeführt, um das Entstehen von gesundheitsschädlichem, geruchs- und farblosen Kohlenmonoxid (CO) im Vorfeld zu erkennen und den Mangel entsprechend durch das Fachhandwerk beheben zu lassen.
Die Intervalle für die Überprüfung regelt die bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
Überprüfung von Dunst- und Lüftungsanlagen
Zu den Aufgaben der Kaminkehrer gehört auch die Überprüfung von Lüftungsanlagen im Zusammenhang mit Feuerstätten, Bei der Überprüfung von gewerblich genutzten Dunstabzugsanlagen wird sowohl der freie Querschnitt zur Erhaltung der Betriebssicherheit, als auch, gerade bei gewerblichen Dunstabzugsanlagen, diese auf eine nicht unerhebliche Brandgefahr durch Fettablagerungen überprüft. (§ 9 VVB)
Brandsicherheit
Kehrung und Überprüfung
für den einwandfreien Abzug der Rauch- und Abgase der Feuerstätten zum vorbeugenden Brandschutz.
Die Häufigkeit der Kehr- und Überprüfungstermine ist in gesetzlich geregelten Abständen festgelegt. (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
Sonstige Tätigkeiten
Rauchmelder
Der Einbau von Rauchmeldern ist wichtig und in Bayern Pflicht (BayBO Art. 46), denn diese können Menschenleben retten.
Je nach Herstellerangaben ist der Rauchmelder einer Kontrolle und ggf. einer Wartung zu unterziehen, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Die Funktionsfähigkeit können wir im Zuge unserer Tätigkeiten überprüfen.
Die Kontrolle der Rauchmelder ist eine sichere Ergänzung für die Betriebs- und Brandsicherheit.
Reinigung von Heizungsanlagen und Feuerstätten
Um die Umwelt zu entlasten, aber auch um unnötige Heizkosten zu sparen, führt der Schornsteinfeger auf Wunsch die Reinigung von Feuerstätten aller Bauarten durch. Verschmutzte Heizgaswege, egal ob in Heizungsanlagen oder in Einzelfeuerstätten (Kamin-, Kachel- oder Pelletöfen), fordern einen erhöhten Energieaufwand und stellen eine Veringerung der Betriebs- und Brandsicherheit durch verengte Rauch- und Abgaswege dar. Um die Betriebs- und Brandsicherheit sicherzustellen, sind Feuerstätten und Heizungsanlagen regelmäßig zu reinigen (siehe jeweilige Bedienungsanleitung und EnEV § 11 Abs.)
Gas-Hausschau
Jährlich vorgeschriebene Überprüfung der gesamten Gasanlage nach den technischen Regeln für Gas-Installationen (TRGI 2008).
Im Gebäude frei verlegte Gasleitungen werden auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen überprüft und von für Sie dokumentiert.
Öltankschau
Die Öltankschau ist eine Statusaufnahme zum Zustand der Ölanlage, die von einem Fachmann schnell durchgeführt werden kann und die verlässliche Aussagen über den sicheren Betriebszustand der Ölanlage liefert.
Während der eigentliche Ölkessel regelmäßig vom Heizungsfachbetrieb gewartet wird, wird der Lagerung des Heizöls und den Verbindungsleitungen meist keine sonderliche Beachtung geschenkt. Der Anlagenbetreiber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand regelmäßig zu überprüfen.
Weiteres über Leistungen im bayerischen Kaminkehrerhandwerk finden Sie auf der
Seite des Landesinnungsverbandes: www.schornsteinfeger-liv-bayern.de
Impressum | Schmid Kaminkehrer
Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.